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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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 Rechtsanwalt Bonn Dr. Palm

 

 

Einige Hinweise zum Visumerteilungsverfahren

(Typische Voraussetzungen)

Visum
Der Visumantrag ist vom Antragsteller grundsätzlich persönlich bei der Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) an seinem Wohnort mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Um zeitaufwändige Nachforderungen zu vermeiden, sollten Reisende sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten in Bezug auf die Visumausstellungsmodalitäten erkundigen.

Das Visumantragsformular (Link Auswärtiges Amt) erhalten Reisende bei Antragstellung kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung (in der ortsüblichen Sprachfassung). Die beim Auswärtigen Amt online abrufbaren Formulare können ebenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht werden. Sie sind jedoch immer im Original (mindestens in einfacher Ausfertigung) und nur in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen.

Ein Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bedarf immer der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörden in Deutschland. Das bedeutet in vielen Fällen eine mehrwöchige Wartezeit, so dass Sie Ihr Visum möglichst frühzeitig beantragen sollten.

smcheckico.gif (1689 Byte)Regelmäßig werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Das in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Visumsantragsformular in drei Exemplaren mit eingeklebten Passfotos.
bulletIhren Auslandspass und zwei Kopien der ersten Seite des Passes sowie Ihren Inlandspass.
bulletDie Visagebühr.
bulletEinen Arbeitsvertrag, bzw. eine Einladung aus Deutschland, die genaue Angaben über Aufenthaltszweck und -dauer enthält und in der sich der Arbeitgeber bzw. Einladende verpflichtet, alle während des Aufenthalts in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eine eventuell notwendig werdende medizinische Behandlung zu übernehmen oder eine entsprechende Krankenversicherung abzuschließen (soweit dies nicht bereits im Arbeitsvertrag geregelt ist).
bulletGegebenenfalls einen Wohnraumnachweis.
bulletFalls bereits vorhanden, die arbeitsrechtliche Genehmigung des zuständigen Arbeitsamtes in Deutschland.

 

bulletFamilie/Ehefrau/Kinder

Vorzulegende Unterlagen mitreisender Familienangehörige

Mitreisende Familienangehörige müssen folgende Unterlagen vorlegen:

1. gültigen Reisepass

2. drei vollständig ausgefüllte Antragsformulare mit drei Passbildern

3. Nachweis über ausreichenden Wohnraum für die Familie in Deutschland

4. Heiratsurkunde (Ehegatte) bzw. Geburtsurkunde (Kinder) in notariell beglaubigter Form mit deutscher Übersetzung

5. Kopie des Reisepasses inkl. gültiger Aufenthaltsgenehmigung des in Deutschland bereits lebenden Familienangehörigen (diese Voraussetzung entfällt bei gemeinsamer Beantragung)

6. für Minderjährige: Einverständniserklärung in notariell beglaubigter Urkunde mit deutscher oder englischer Übersetzung, sofern die Sorgeberechtigten nicht persönlich vorsprechen.

bulletBitte legen Sie die Unterlagen im Original und zusätzlich zwei Kopien vor.

Im Übrigen können noch diverse Fragen auch hinsichtlich der Frage, welche Urkunden beigebracht werden müssen, auftreten, die wir im Fall der Mandatierung durch Sie dann mit der Auslandsvertretung sowie der Ausländerbehörde schnell klären.

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