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         Formulare 
          Wählen Sie das neben stehende
          Vollmachtsformular und drucken Sie das Formular aus, unterzeichnen Sie und
    senden Sie die Vollmacht per Post oder Fax (0228/65 85 28) an uns zurück. Sonstige
          wichtige Formulare für die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und
          Mandant/in: Eidesstattliche
          Versicherung
          - Wichtiger Hinweis:
          Es handelt sich dabei nur um den Entwurf
          einer Eidesstattlichen Versicherung. Besser geeignet zur
          Vorlage bei Gericht oder bei Behörden ist eine geschlossene,
          wahrheitsgemäße Sachverhaltsschilderung, die etwa einem Antrag in
          einem vorläufigen Verfahren - einstweilige Anordnung oder Verfügung
          - beigelegt wird. Weitere Formulare: Mandantenerhebungsbogen
          -Mandantenerhebungsbogen
          Arbeitsrecht 
          - Mandantenerhebungsbogen
          Ehescheidung/Trennung
          - Mandantenerhebungsbogen
          Adoption - Verkehrsunfallbogen
          - Entbindung
          von der ärztlichen Schweigepflicht 
	Kommunikation via E-Mail 
		
	E-Mail-Kommunikation  kann Sicherheitslücken aufweisen. 
	So können eMails auf ihrem Weg an die Mitarbeiter unserer Kanzlei von 
	versierten Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden. Sollten wir 
	eine eMail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus , dass wir zu einer 
	Beantwortung per eMail legitimiert sind. Anderenfalls müssen Sie 
	ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikatin hinweisen. Eine 
	Verschlüsselung der E-Mails mit gängigen Verschlüsselungsstandards (z. B. 
	PGP) erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch nach Bestätigung. Wenn Ihnen die 
	Versendung von Mandantenbögen per Email ein Problem bereitet, schicken Sie 
	uns die Informationen per Fax oder Brief oder bringen Sie sie zum 
	Beratungsgespräch vorbei. 
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        Online-Beratung 
        Welche Vorteile bedeutet eine
        Online-Beratung für Sie?   
         Mitunter sind rechtliche Probleme nicht so umfassend, dass
        ein persönlicher Kontakt zum Anwalt unbedingt notwendig ist. Vorteilhaft ist
        insbesondere, dass der Mandant ohne größere Umstände - Anreise etc. - sofort informiert
        werden kann. Das setzt aber voraus, dass Sie uns vorab besonders detailliert über Ihr
        Problem unterrichten. Online-Beratungen
            werden von uns genauso sorgfältig und umfassend betreut wie "Beratungen vor
            Ort". Deshalb ist die Befürchtung unbegründet, dass der persönliche Kontakt mit
            der Kanzlei erst die Vertrauensbasis schafft, die unabdingbar ist für eine erfolgreiche
            Fallbehandlung. 
          Wir schlagen Ihnen daher vor, dass Sie uns
        in solchen Fällen Ihr Problem kurz per Email
        skizzieren.  Wir antworten Ihnen dann umgehend und erläutern Ihnen, ob wir auch eine
        Email-Beratung für ausreichend halten. Zugleich teilen wir Ihnen das Honorar mit, dass
        Sie im Regelfall vorab auf eines unserer Konten überweisen müssten. 
        Wir werden nach Zahlungseingang unmittelbar auf Ihre
        Anfrage antworten. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen,
        Ergänzungen etc. zur Verfügung.   | 
       
      
        | Wir sehen hier von den
        etwas unpraktischen Formular-Skripten ab, bitten Sie aber bei der Anfrage per Email
        folgende Angaben zu machen:  Name,
        Adresse, Telefon, Email, Rechtsschutzversicherung (soweit vorhanden).  
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        | Hinweise
        zur  Problemschilderung: Je detaillierter Sie Ihr rechtliches Problem schildern, desto
        leichter ist es für uns, Ihnen eine klare Auskunft zu geben. Teilen Sie uns bitte
        wenigstens kurz die Chronologie der Ereignisse mit und machen Sie auch klar, was Sie
        erreichen wollen. Soweit
         wichtige Unterlagen zu prüfen sind, faxen (0228/65 85 28) Sie oder schicken Sie uns
        die Materialien als  Email-Attachment zu. Telefon: 0228/63 57 49 | 
       
      
        | In eiligen
        Fällen können Sie uns unter den angegebenen Email-Adressen auch am Wochenende oder an
        Feiertagen erreichen. Bei einstweiligen Verfügungen oder Haftprüfungen können Sie uns
        an solchen Tagen auch unter 0228/925 02 09 erreichen. Wir übernehmen solche dringenden
        Fälle, wenn persönliche Präsenz erforderlich ist, im Raum Bonn, Siegburg, Köln und
        Düsseldorf. | 
       
      
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          Bundesverfassungsgericht
          Karlsruhe  
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            Scheidung-online
          
 Was heißt eigentlich Scheidung
          online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den
          Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe
          ohne großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und
          Gericht zu einer einfachen Angelegenheit macht. Wenn es also schnell
          gehen soll, füllen Sie einfach unseren  Mandantenerhebungsbogen
          Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachen
          aus, senden Sie uns eine Vollmacht
          und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können sofort den
          Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in
          unsere Kanzlei machen müssen. 
           Selbstverständlich können
          Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben,
          die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Wir können
          Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland
          für Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen
          Voraussetzungen vorliegen. Eine Scheidung ist dann am Einfachsten,
          wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben.
          Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt
          das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten. 
           Wir führen dann - wenn
          Sie uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben, das Verfahren
          durch. Das Gericht wird, wenn es die Information über die
          Versorgungssituation (Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin
          bestimmen. Dann allerdings müssen Sie kurz bei Gericht erscheinen.
          Das ist aber in den meisten Fällen dieser Art eher eine Formalie, die
          mitunter in fünf Minuten erledigt sein kann.  
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