| Vollmacht
         Rechtsanwalt Dr. Wolfgang
        Palm, Rathausgasse 9, 53111 Bonn wird hiermit in Sachen  wegen  unbeschränkt Vollmacht erteilt, 1. den oder die Vollmachtgeber
        außerprozessual und prozessual gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber allen
        Gerichten und Behörden zu vertreten; 2. zur Prozessführung (u. a.
        nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von
        Widerklagen; 3. zur Antragstellung in
        Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Vereinbarungen über
        Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen
        Versorgungsauskünften; 4. zur Vertretung und
        Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der
        Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach §§ 411 II StPO,
        mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher
        Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a III StPO, zur Stellung von
        Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen
        nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere
        auch für das Betragsverfahren; 5. zur Vertretung in sonstigen
        Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in
        Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren
        Versicherer); 6. zur Begründung und Aufhebung
        von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen
        Willenserklärungen (z. B. Kündigungen). Die Vollmacht gilt für alle
        Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest
        und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-,
        Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und
        Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfaßt insbesondere die
        Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise
        auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder
        auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch
        Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden,
        insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von
        sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.   ........................................ ........................................  Ort/Datum
                                                       
        Unterschrift |