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 Verbraucherschutz
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    | Verbraucherdarlehen - Widerruf  Das Widerrufsrecht gemäß §§ 491 I, 495 I BGB muss gemäß § 355 Abs. 1 S. 2 1. HS 1 BGB innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber dem Unternehmer ausgeübt werden, wobei gemäß § 355 Absatz 1 S. 2 Halbsatz 2 zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt.
    
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    | Kundenberatung
      und Schadensersatz
       Ein Fachbetrieb muss einen Kunden auch
      ungefragt über alle für einen Auftrag bzw. Kauf relevanten
      Gesichtspunkte unterrichten. Anderenfalls können Schadensersatzansprüche
      für den Kunden entstehen (OLG  Saarbrücken - Az: 4 U 146/04-28). |  |  
    | Ein
      Bauherr war gegen einen
      Kachelofenbauer erfolgreich, der verabsäumt hatte den Auftraggeber davon
      zu unterrichten, dass der konkrete Kachelofen ungeeignet war, beide
      Geschosse des Hauses zu erwärmen. Das Oberlandesgericht gab dem Kläger
      Recht, weil eben viele Kunden für professionellen Rat einen höheren
      Preis zu zahlen bereit wären. Dann aber dürfe man auch eine gute
      Beratung erwarten. Informationen wie die vorliegende - über das
      Heizvolumen des Ofens - gehörten zu einer Fachberatung. Wenn der Ofen zu
      dem Zweck untauglich sei, fehlt es an einer solchen Beratung. |  
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