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		 Kfz-Versicherung 
      Sind Erst- und Zweitwagen gemeinsam auf einen
      Versicherungsnehmer zugelassen, müssen sich die beiden Ex-Partner,
      nachdem eine Einigung darüber erzielt wurde, wer welches Auto behält,
      getrennt selbst versichern. Die Übertragung von Schadensfreiheitsrabatten
      ist dabei möglich - die Zustimmung des Partners vorausgesetzt. 
      Hausrat 
      Entscheidend ist hier die Trennung. Der Hausrat ist nach
      der Trennung bis maximal drei Monate nach der letzten Beitragszahlung in
      zwei Wohnungen mitversichert. Der Versicherungsnehmer behält bei einem
      Auszug den Versicherungsschutz in der neuen oder alten Wohnung. Ggf.
      sollte man den Vertrag anpassen, wenn weniger Werte eine geringere
      Versicherungssumme sinnvoll erscheinen lassen. Der bisher Mitversicherte
      muss einen neuen Vertrag abschließen.  
      Haftpflicht 
      Eheleute müssen als Mitversicherte bei Scheidung neue
      Verträge abschließen. Die Kinder bleiben mitversichert.   
      Rechtsschutzversicherung 
      Für den Rechtsschutz gilt regelmäßig dasselbe.
      Beratungsrechtsschutz für Familien- und Erbrecht gibt es (regelmäßig) nur für den
      Versicherten.  
      Lebensversicherung 
      Im Grunde ist nur zu überlegen, ob man den
      Bezugsberechtigten ändert. Wenn dieser unwiderruflich eingesetzt wurde,
      ist aber die Zustimmung des Begünstigten erforderlich. Gemeinsame
      Kapitallebensversicherung können in Einzelverträge umgewandelt werden,
      wenn man sich einigt. 
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