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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn

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Schmerzensgeld

Beipackzettel

Hier werden in der Folge Thematiken abgehandelt, die an der "Peripherie" des Problemkreises auftauchen. 

Dem Arzt ist es nicht grundsätzlich verboten, in Abweichung von Angaben in Medikamentenbeipackzetteln auf die individuelle Situation zu reagieren und höher zu dosieren sowie riskanter zu applizieren. Ein solches Vorgehen kann, wenn mit einem dritten Blutstillungsversuch eine weitere möglicherweise lebensbedrohliche Komplikation von einem Patienten abgewendet werden soll, ausnahmsweise als nicht behandlungsfehlerhaft anerkannt werden, weil es in den besonderen Sachzwängen des konkreten Falles eine medizinische Rechtfertigung findet.
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